Allgemeine Geschäftsbedingungen Fotografie

Diese AGBs beziehen sich auf jedes Foto von Maria – Michaela Klein, das im Auftrag gefertigt oder bereitgestellt wird/wurde.

Übersicht der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Für Privatpersonen (jeder, der ein Shooting bei mir buchen will/ bucht)
a. Allgemeine Bedingungen
b. Angebots- & Vertragsabschluss
c. Nutzungs- & Veröffentlichungsrechte
d. Preise, Zahlung & Rücktritt
e. Lieferumfang & -zeit
f. Gewährleistung, Reklamation & Rücktrittsrecht
g. Haftung
h. Sonstiges
i. Projekte

2. Für Unternehmen (juristische Personen & natürliche Personen mit gewerblichem Hintergrund)
a. Allgemeine Bedingungen
b. Angebots- & Vertragsabschluss
c. Nutzungs- & Veröffentlichungsrechte
d. Preise & Zahlung
e. Lieferumfang & -zeit
f. Gewährleistung & Reklamation
g. Rücktrittsrecht
h. Sonstiges

 

1. Für Privatpersonen (jeder, der ein Shooting bei mir buchen will/ bucht)

a) Allgemeine Bedingungen
1. Wir bieten Ihnen Basispakete mit Zusatzoptionen an. Diese Fotografiepakete und Optionen werden auf der Webseite und später im Angebot, der Auftragsbestätigung und/oder der Rechnung beschrieben.
2. Entwickelte, hochauflösende jpg-Dateien (mit und ohne Logo) sind Gegenstand der Shootingpakete. Eine Herausgabe nicht entwickelter Fotodateien ist ausgeschlossen.
3. Die Privatperson ist mit Auftraggeber gleichzusetzen. Fotograf ist Auftragnehmer und Maria – Michaela Klein.
4. Eine gültige Haftpflicht (bei Tiershooting braucht das Tier eine eigene) und Gesundheit sind Voraussetzungen für ein Shooting.
5. Das Tier muss während des Shootings vom Halter so geführt werden/Das Kraftfahrzeug oder Motorrad muss während des Shootings vom Fahrer so gefahren werden, dass keine Gefahr für Dritte, den Auftraggeber und – nehmer entsteht. Der Fotograf behält sich das Recht vor, ein Shooting jederzeit abzubrechen, wenn er der Meinung ist, dass eine Gefahr für andere Menschen, Tiere oder den Auftragnehmer und -geber entsteht. Es besteht kein Anspruch auf mehr Bilder als bis zum Zeitpunkt des Abbruchs entstanden sind oder auf (Teil-)Erstattung von verwendeten Gutscheinen.
6. Es steht dem Fotografen frei, Assistenten (Hund oder Mensch) mit zum Shooting zu bringen. Dies findet in Absprache mit dem Auftraggeber statt.
7. Das Sammelshooting kann auf Anfrage der Besteller nur stattfinden, wenn alle Shootings an einem Ort stattfinden und diese nahtlos (weniger als 10 Minuten dazwischen) nacheinander stattfinden. Es müssen mindestens 3 Shootings stattfinden.

b) Angebots- & Vertragsabschluss
1. Angebote sind unverbindlich. Nach Angebotsannahme inklusive Terminvereinbarung erfolgt die Vorkassen-Rechnung.
2. Wenn die Rechnung nicht spätestens 7 Tage (1 Woche) nach Rechnungsdatum bezahlt ist, verfällt die Auftragserteilung inklusive Terminreservierung. Als Bezahlung gilt der Geldeingang auf dem Konto, das in der Rechnung genannt ist.
3. Nach dem Shooting (bei Fotoauswahl) können Zusatzoptionen (zum Beispiel weitere Bilder) zum bisherigen Auftragsumfang zugebucht werden. Dafür wird eine weitere Rechnung erstellt. Die Zusatzoptionen gelten bei Zahlungseingang als gebucht.
4. Die Zusatzoptionen „Accessoires plus“ müssen spätestens 21 Tage vor Shootingtermin bekannt gegeben sein.

c) Nutzungs- & Veröffentlichungsrechte
1. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Bildern, z.B. bei Bildauswahl, behalten wir uns das Eigentums- und Veröffentlichungs-, Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
2. Für alle ausgelieferten, entwickelten Fotos ohne Logo besitzt der Auftraggeber das Besitzrecht (ohne zeitliche und örtliche Einschränkung in unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedien sowie als Ausdruck) und das private (nicht kommerzielle) Veröffentlichungsrecht. Ausgelieferte Fotos mit Logo dürfen vom Auftraggeber öffentlich (nicht kommerziell) genutzt werden.
3. Der Fotograf besitzt exklusiv die Urheber-, Eigentums-, vollständigen Nutzungs-, Veröffentlichungs-, Bearbeitungsrechte und Rechte für kommerzielle Zwecke an allen Bildern aus dem Shooting. Der Fotograf besitzt alleinig die Rechte, an den hergestellten Fotos Retuschen bei der Entwicklung bzw. an der digitalen Bilddatei mittels entsprechender Bildbearbeitungssoftware vorzunehmen. Auch dürfen vom Fotografen die Fotos für Fotomontagen verwendet werden.
Der Fotograf ist berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkungen in un- und veränderter Form auf jeder Art von Speichermedien sowie als Ausdruck aufzubewahren.
4. Gewerbliche Nutzung der Produkte wird dem Auftraggeber nur mit zusätzlichem Auftrag, der mit weiteren Kosten verbunden ist, zugesprochen (siehe 2. Für Unternehmen).
5. Der Auftraggeber kann die Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte nicht übertragen.
6. Ausgeschlossen ist grundsätzlich die Nutzung zu pornographischen Zwecken und zu Zwecken, die eine Herabwürdigung oder eine Diffamierung („Verleumdung Dritte“) beinhalten oder beinhalten können.
7. Wenn der Auftraggeber die Veröffentlichungs- und kommerziellen Rechte des Fotografen einschränken möchte, kann dies durch Spezifizieren des Auftrags geändert werden. Diese Änderung ist mit zusätzlichen Kosten verbunden und wird in zusätzlichen Rechnungspositionen aufgeführt.
8. Bei weiteren beteiligten Personen außer dem Auftraggeber, die auf den Bildern zu sehen sind, wird ein Zusatzvertrag „Fotonutzung und -veröffentlichung“ mit den weiteren Personen geschlossen.

d) Preise & Zahlung
1. Einzige Möglichkeit zur Bezahlung der Rechnungen ist die Vorkasse, mit der die bindende Auftragserteilung inklusive Terminvereinbarung einhergeht.
2. Es werden nur Bezahlungen auf das in der Rechnung genannte Konto angenommen.
3. Das Gewerbe des Auftragnehmers fällt unter die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG. Deshalb wird bei Preisnennung keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
4. Mehr als 14 Tage (2 Wochen) vor dem Shootingtermin kann vom Shooting mit voller Preiserstattung zurückgetreten werden. Bei kürzerem Zeitraum (14 Tage oder weniger) werden 50% des Rechnungspreises einbehalten, da schon Leistungen (zum Beispiel Vorbereitung der Umsetzung der Fotoideen) erbracht wurden.

e) Lieferumfang & -zeit
1. Die Aufträge umfassen den in den Rechnungen genannten Lieferumfang.
2. Die Bildbearbeitungszeit beträgt 21 Tage nach der endgültigen Bildauswahl durch den Auftraggeber und nach Zahlungseingang der gestellten Rechnungen.
3. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher, besonderer Vereinbarung zulässig.

f) Gewährleistung, Reklamation & Rücktrittsrecht
1. Bei Krankheit oder anderweitigem Ausfall seitens des Fotografens hat der Auftraggeber die Möglichkeit sein Shooting kostenlos nachzuholen. Dafür werden 3 mögliche Termine vom Fotografen für den Auftraggeber bereitgestellt. Davon muss 1 Termin innerhalb von 7 Tagen (1 Woche) nach Bekanntgabe bestätigt werden.
2. Gewährleistet wird der Umfang, der in den Rechnungen ausgewiesen ist.
3. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage (1 Woche) nach Zusendung des Downloadlinks der entwickelten jpg-Dateien oder Zusendung der entwickelten jpg-Dateien dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Keine Mängel sind „Geschmacksfragen“.
Mit Auftragserteilung/Bezahlung der Rechnung stimmt der Auftraggeber zu, sich die Bildentwicklung vom Fotografen angesehen und nach diesem Stil die Bilder bestellt zu haben.
4. Weil es sich um individuelle Dienstleistungen handelt, ist der Rücktritt seitens des Auftraggebers grundsätzlich ausgeschlossen.

g) Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber / Teilnehmer gegenüber nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, gleich aus welchem rechtlichen Grund.
2. Die persönliche Haftung von Mitarbeitern oder Unterauftragnehmern, die als Erfüllungsgehilfen tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.
3. Die Haftung ist ausgeschlossen für mittelbare Schäden (z. B. Folgeschäden, reine Vermögensschäden oder entgangenen Gewinn) sowie für Verlust von Daten und/oder Programmen. Schadensersatzansprüche verjähren in 12 Monaten.
4. Für vom Auftraggeber während eines Auftrages eingebrachte Sachen, Daten, geistiges Eigentum etc. kann keine Haftung übernommen werden.

h) Sonstiges
1. Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Für den Fall, dass der Eigentümer keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Fotografen.
3. Ist eine dieser Klauseln nicht wirksam, wird nur der betroffene Teil verworfen. Alle anderen Teile und Klauseln werden von Unwirksamkeit nicht betroffen.

h) Projekte
1. Für Projekte und Ausschreiben gelten die Bedingungen und Klauseln von 1. a) bis h).
2. Der Bewerber ist gleichzusetzen mit einem Auftraggeber.
3. Einziger Unterschied zwischen Projektbildern und Bildern auf Anfrage des Auftraggebers ist, dass dem Auftraggeber Preisnachlass auf das in der Ausschreibung benannte Shooting durch den Fotografen gewährt wird.

2. Für Unternehmen (juristische Personen & natürliche Personen mit gewerblichem Hintergrund)
Noch nicht angeboten